Stoppelackerrennen
  Haftungsausschluss
 

Erklärungen von Bewerber/Fahrer zum Ausschluss der Haftung

 

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen und Trainings teil. Sie tragen die alleinige zivil ­und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder Training entstehen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an  den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.

 
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